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EU AI Act

Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende Regulierung fuer kuenstliche Intelligenz. Auch Schweizer Unternehmen, die im EU-Markt taetig sind oder KI-Systeme in die EU liefern, sind betroffen.

Risikobasierter Ansatz

Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme in vier Risikokategorien: Unannehmbares Risiko (verboten), Hohes Risiko (strenge Regulierung), Begrenztes Risiko (Transparenzpflichten) und Minimales Risiko (keine spezifischen Pflichten). Die Einstufung bestimmt die Compliance-Anforderungen.

Hochrisiko-KI-Systeme

Hochrisiko-KI-Systeme umfassen unter anderem: biometrische Identifikation, kritische Infrastruktur, Bildung und Berufsausbildung, Beschaeftigung und Personalmanagement, Kreditwuerdigkeit und Versicherungen, Strafverfolgung sowie Migration und Asyl. Fuer diese Systeme gelten strenge Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualitaet, Dokumentation, Transparenz und menschliche Aufsicht.

Relevanz fuer die Schweiz

Schweizer Unternehmen sind betroffen, wenn sie KI-Systeme in der EU anbieten oder einsetzen, KI-generierte Ergebnisse in der EU verwendet werden, oder sie als Anbieter, Haendler oder Betreiber von KI-Systemen im EU-Markt fungieren. Der extraterritoriale Geltungsbereich aehnelt der DSGVO.

Zeitplan & Fristen

Der EU AI Act trat im August 2024 in Kraft. Die Verbote fuer KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko gelten ab Februar 2025. Anforderungen fuer Hochrisiko-KI-Systeme und allgemeine KI-Modelle gelten ab August 2025 bzw. August 2026. Unternehmen sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen.

Unsere Unterstuetzung

Wir unterstuetzen Sie bei der Risikoklassifizierung Ihrer KI-Systeme, der Erstellung der erforderlichen Dokumentation, der Implementierung konformer KI-Architekturen und der Vorbereitung auf Audits und Zertifizierungen. Unsere Experten verbinden technisches KI-Know-how mit regulatorischem Fachwissen.