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Compliance

RevDSG und KI: So navigieren Sie rechtssicher durch die Regulierung

Von Marina Nerandzic

29. Januar 2026

3 min Lesezeit

RevDSG und KI: So navigieren Sie rechtssicher durch die Regulierung

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz (revDSG) in der Schweiz. Für Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen oder planen, ergeben sich daraus spezifische Anforderungen. Dieser Leitfaden zeigt, was Sie beachten müssen.

Was ist das revDSG?

Das revidierte Datenschutzgesetz ist die Schweizer Antwort auf die DSGVO. Es stärkt die Rechte der betroffenen Personen, verschärft die Informationspflichten und führt hohe Bussgelder bei Verstössen ein. Für KI-Projekte besonders relevant: die Transparenzanforderungen bei automatisierten Einzelentscheidungen.

Wesentliche Neuerungen gegenüber dem alten DSG:

  • Erweiterte Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten
  • Privacy by Design und Privacy by Default als Pflicht
  • Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) bei hohem Risiko
  • Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen an den EDÖB
  • Bussen bis CHF 250'000 bei vorsätzlichen Verstössen

Warum ist das revDSG für KI besonders relevant?

KI-Systeme verarbeiten grosse Mengen an Daten, häufig auch Personendaten. Machine-Learning-Modelle werden auf historischen Daten trainiert und treffen automatisierte Entscheidungen. Beides berührt zentrale Bereiche des Datenschutzrechts.

Besonders heikel sind KI-Anwendungen in Bereichen wie HR (Bewerbungsauswahl), Kreditwürdigkeit, Versicherungsrisikobewertung und Kundenprofilierung. Hier kann eine automatisierte Entscheidung direkte Auswirkungen auf Personen haben.

5 zentrale Anforderungen für KI-Projekte

1. Transparenz und Informationspflicht

Betroffene Personen müssen wissen, dass ein KI-System ihre Daten verarbeitet. Informieren Sie aktiv über den Einsatz von KI, die verarbeiteten Datenarten und den Zweck der Verarbeitung. Dies gilt auch für bestehende Systeme, die nachträglich mit KI erweitert werden.

2. Zweckbindung und Datenminimierung

KI-Modelle dürfen nur mit Daten trainiert werden, die für den definierten Zweck erhoben wurden. Vermeiden Sie die Verwendung von Kundendaten für Trainingszwecke ohne explizite Grundlage. Setzen Sie auf Anonymisierung und synthetische Daten, wo immer möglich.

3. Datenschutz-Folgenabschätzung

Bei KI-Projekten mit hohem Risiko ist eine DSFA Pflicht. Dokumentieren Sie die Risiken systematisch: Welche Personendaten werden verarbeitet? Welche automatisierten Entscheidungen werden getroffen? Welche Auswirkungen haben diese auf Betroffene?

4. Recht auf Erklärung automatisierter Entscheidungen

Betroffene Personen haben das Recht, eine Erklärung zu verlangen, wenn eine automatisierte Einzelentscheidung sie erheblich betrifft. Stellen Sie sicher, dass Ihre KI-Systeme nachvollziehbare Entscheidungen treffen oder ein menschlicher Reviewprozess vorgeschaltet ist.

5. Datenhaltung in der Schweiz

Das revDSG stellt hohe Anforderungen an Datenübermittlungen ins Ausland. Für KI-Projekte bedeutet das: Bevorzugen Sie Schweizer Cloud-Anbieter und stellen Sie sicher, dass Trainingsdaten und Modelle in der Schweiz gehostet werden.

Praktische Umsetzung: Schritt für Schritt

  1. Bestandsaufnahme: Erfassen Sie alle KI-Systeme und die verarbeiteten Personendaten
  2. Risikoanalyse: Bewerten Sie jedes System nach Datenart, Entscheidungsauswirkung und Betroffenenkreis
  3. DSFA durchführen: Für Hochrisiko-Systeme eine formale Folgenabschätzung erstellen
  4. Informationspflicht umsetzen: Datenschutzerklärung aktualisieren, KI-Nutzung transparent kommunizieren
  5. Technische Massnahmen: Swiss Hosting, Verschlüsselung, Zugangskontrolle implementieren

Checkliste für revDSG-konforme KI

  • Datenschutzerklärung deckt KI-Verarbeitung ab
  • DSFA für Hochrisiko-KI-Systeme vorhanden
  • Verarbeitungsverzeichnis enthält alle KI-Systeme
  • Trainingsdaten anonymisiert oder auf gültiger Rechtsgrundlage
  • Datenverarbeitung in der Schweiz oder in Ländern mit adäquatem Schutz
  • Menschlicher Reviewprozess bei automatisierten Entscheidungen definiert

Fazit

Das revDSG ist kein Hindernis für KI-Projekte, sondern ein Qualitätsmerkmal. Unternehmen, die von Anfang an datenschutzkonform arbeiten, schaffen Vertrauen bei Kunden und Partnern. Mit der richtigen Planung ist revDSG-konforme KI-Automatisierung effizient umsetzbar.

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